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Aufgrund der Art. 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Pleinfeld folgende Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
§ 4 Höhe des Kurbeitrags (1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als ein Aufenthaltstag. (2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen ab dem 18. Lebensjahr 0,55 €. Kinder und Jugendliche sowie Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 80 % und die evtl. notwendige Begleitperson (Kennzeichnung „B“) sind beitragsfrei.
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